Sicherheitsaudits von Außerortsstraßen und Ortsdurchfahrten

Über mich


In meiner über 20-jährigen Tätigkeit als Entwurfsingenieur, Teilprojekt- und Projektleiter im Straßenentwurf im öffentlichen Dienst sowie in Ingenieurbüros konnte ich diverse Projekte, von der Radwegeplanung über Ortsdurchfahrten und Landstraßen bis zur Planung von Bundesautobahnen, entscheidend mitgestalten. Neben der Planung von Infrastrukturmaßnahmen konnte ich ebenfalls in der Entwurfsprüfung und Koordinierung langjährige Erfahrungen sammeln.

 

Seit September 2009 bin ich als durch die Bauhaus-Universität zertifizierter Sicherheitsauditor für Autobahnen, Landstraßen und Ortsdurchfahrten tätig.

In diesem Rahmen auditiere ich Maßnahme gemäß den Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen, RSAS 2019, und den aktuell gültigen Richtlinien und Regelwerken.


Ich würde mich freuen auch Ihr Projekt auditieren zu dürfen und unterbreite Ihnen gerne ein Angebot.


Wie die Durchführung eines Sicherheitsaudits abläuft und für welche Leistungen ich Ihnen gerne zur Seite stehe, entnehmen Sie den folgennden Abschnitten.


Durchführung von Sicherheitsaudits an Außerortsstraßen


Das Sicherheitsaudit für Außerorts- aber auch Innerortsstraßen ist inzwischen etablierter Bestandteil der einzelnen Entwurfsphasen in der Verkehrsanlagenplanung. Die Durchführung dieses Sicherheitsaudits, entsprechend den Richtlinien für das Sicherheitsaudit an Straßen, Stand 2019 (RSAS 2019), hilft durch die ausschließliche Betrachtung der Planung in Bezug auf die Verkehrssicherheit aller am Verkehrsgeschehen beteiligten Nutzer einer geplanten Verkehrsanlage die Anzahl der vermeidbaren Planungsdefizite zu reduzieren.

 

Wie wird ein Sicherheitsaudit durchgeführt?

Die Durchführung eines Sicherheitsaudits soll durch einen unabhängigen, nicht an der Planung beteiligten, zertifizierten Gutachter erfolgen. Entsprechend den RSAS 2019 soll für folgenden Entwurfsphasen ein Audit durchgeführt werden:

-       Auditphase 1: Vorplanung

-       Auditphase 2: Vorentwurf

-       Auditphase 3: Ausführungsplanung

-       Auditphase 4 und 5: vor und nach Verkehrsfreigabe


Als Arbeitsgrundlage wird dem Auditor eine digitale (oder analoge) Auditfassung der Planung zur Verfügung gestellt, die alle sicherheitsrelevanten Planungsunterlagen beinhaltet. Diese wird durch den Gutachter, unabhängig von anderen Planungszielen auf die verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte kritisch überprüft. Zusätzlich wird im Allgemeinen eine Ortsbegehung durchgeführt. Diese dient dazu, mögliche in der Planung nicht berücksichtigte, sicherheitsrelevante Planungsaspekte zu erkennen und zu dokumentieren. Alle erkannten Defizite werden in einem Auditbericht zusammengefasst und dieser dem Entwurfsaufsteller übergeben. Durch den Entwurfsaufsteller wird zu den einzelnen Defiziten Stellung genommen und ggf. eine Abwägung zwischen anderen Planungszielen und den Verkehrssicherheitsaspekten durchgeführt und eine Empfehlung zum Umgang mit dem erkannten Defizit formuliert. Bei komplexen planerischen Aufgabenstellungen, hat es sich ferner als zielführend erwiesen, ein Auditgespräch unter Beteiligung aller an der Planung Beteiligter durchzuführen.